Das Pflegegeld ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Diese wird gezahlt, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird – zum Beispiel, wenn sie durch Angehörige erfolgt. Das Pflegegeld wird nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Sie oder er kann das Geld als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weitergeben. Die Höhe des Pflegegeldes ist vom Pflegegrad einer Person abhängig.
Leistungen in Zahlen:
Pflegegrad 1: --------- (125.-Euro nicht an den Bedürftigen)
Pflegegrad 2: 316.- Euro monatlich
Pflegegrad 3: 545.- Euro monatlich
Pflegegrad 4: 728.- Euro monatlich
Pflegegrad 5: 901.- Euro monatlich
Viele Angehörige und Bekannte pflegen Jahre lang ihre Angehörigen zuhause meist mit einem sehr großen Aufwand. Bedürftige und viele Angehörigen wissen gar nicht das ihnen Pflegegeld zusteht und in welcher höhe. Das möchten wir ändern. Es gibt in Deutschland mehrere hundertausende Haushalte welche keine Ahnung haben das sie für ihre wertvolle Arbeit auch etwas erhalten können. Sollte es dann doch jemand wissen, kommen meist Behördliche Hürden, die sich viele nicht zutrauen.
UND DA KOMMEN WIR INS SPIEL
Wir helfen Ihnen!
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